Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen erleichtern: RNE und DRSC vereinbaren Kooperation

Berlin, 7. September 2022 – Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) und das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) geben in ihrer am 8. September 2022 veröffentlichten Kooperationsvereinbarung bekannt, Unternehmen in Deutschland gemeinsam bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen. RNE und DRSC zeichnen sich gemeinsam durch ihre Vielfalt an Unterstützern aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft aus.

Mit der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) beginnt eine neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung. In Deutschland werden zukünftig ca. 15.000 Unternehmen umfangreich über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte berichten müssen. Entsprechend des Europäischen Green Deals, sollen dadurch Finanzströme in nachhaltige Investitionen gelenkt werden um so den Übergang zu einer zukunftsgerichteten, ressourceneffizienten, gerechten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu ermöglichen.

Zahlreiche Unternehmen werden sich erstmals (in diesem Detailgrad) mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen, die zukünftig auch die vor- und nachgelagerte Unternehmenstätigkeit entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette des berichtenden Unternehmens umfasst. Somit sind mittelbare Auswirkungen auch auf kleine- und mittelgroße Unternehmen (KMU) zu erwarten, sofern diese nicht aufgrund der Kapitalmarktorientierung ohnehin unmittelbar von der CSRD erfasst sind.

In ihrer Kooperationsvereinbarung „Gemeinsam die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland stärken“ streben RNE und DRSC daher insbesondere eine gemeinsam organisierte KMU-Pilotgruppe an, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU proaktiv zu diskutieren. Die Erkenntnisse der Pilotgruppe und die Erfahrungen mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) sollen auch in den Standardsetzungsprozess der EFRAG eingebracht werden, die sich in den nächsten Monaten ebenfalls mit den besonderen Bedürfnissen von KMU befassen wird. Sie sollen auch die Weiterentwicklung des DNK um die Anforderungen der CSRD ermöglichen, da bereits jetzt eine Vielzahl von KMU mit dem DNK zur eigenen Nachhaltigkeitsleistung berichten.

Georg Lanfermann, Präsident des DRSC, kommentiert die Kooperationsvereinbarung wie folgt: „Die Kooperationsvereinbarung ist ein wichtiger Schritt, um deutschen Unternehmen angesichts der zunehmend komplexen Regulatorik eine klare Orientierung bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen in die Praxis zu bieten.“

RNE-Vorsitzender Dr. Werner Schnappauf sieht in der strategischen Zusammenarbeit eine große Chance: „Die Bündelung der Expertisen der beiden Kooperationspartner schafft wertvolle Synergien, um Unternehmen bei einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Wirtschaftsweise zu unterstützen. Die Transformation ist ein Gemeinschaftswerk! Ganz im Sinne des SDG 17 ‘Partnerschaften zur Erreichung der Ziele’ werden wir zukünftige Herausforderungen nur gemeinsam lösen – diesen Ansatz verfolgen RNE und DRSC mit ihrer Kooperation.“

Zur Kooperationsvereinbarung:

Dokument

Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland stärken

Kooperationsvereinbarung von RNE und DRSC anlässlich der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive; 8.09.2022


Hintergrundinformationen:

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex

Mit der Veröffentlichung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) im Jahr 2011 hat der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) gemeinsam mit einer Vielzahl beteiligter Expert*innen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Nachhaltigkeitsberichterstattung deutscher Unternehmen geleistet. Der RNE ist primär ein Beratungsgremium der Bundesregierung, fördert aber gleichzeitig seit mehr als 20 Jahren über eigene Projekte Veränderungen in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen. Dem RNE gehören 15 Persönlichkeiten aus Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und der Wissenschaft an, die persönlich von der Bundeskanzlerin/dem Bundeskanzler berufen werden.

Der DNK bietet für Unternehmen eine konkrete Orientierung für eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung. Als Rahmenwerk unterstützt der DNK Unternehmen aller Größen und Rechtsformen dabei, entlang von 20 konkreten Kriterien einen Einstieg in die Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie des Nachhaltigkeitsmanagements zu finden. Erarbeitet wurde der DNK in einem Multi-Stakeholder-Prozess.

Die DNK-Erklärungen, die Nachhaltigkeitsberichten entsprechen, werden in der DNK-Datenbank veröffentlicht und sind für alle Interessierte frei zugänglich. Unternehmen können sich in der Datenbank somit beispielsweise mit anderen Unternehmen der gleichen Branche vergleichen und voneinander lernen. Die Nutzer*innenzahl des DNK hat sich seit Veröffentlichung kontinuierlich erhöht. Nicht zuletzt durch die Integration der Anforderungen des CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes ist die Zahl der berichterstattenden Unternehmen und Organisationen zuletzt auf mehr als 800 gestiegen. Jüngst hat der RNE eine Berichtsoption zur europäischen Taxonomie-Verordnung zu nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten in den DNK integriert.

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) ist auf Basis von § 342 des Handelsgesetzbuches sowie seines Anerkennungsvertrages mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) seit mehr als 20 Jahren mit der Standardsetzung im Bereich der Unternehmensberichterstattung betraut. Neben der Vertretung deutscher Interessen im internationalen und europäischen Standardsetzungsprozess ist das DRSC nationaler Standardsetzer im Bereich der nationalen Konzernrechnungslegung. Der Deutsche Rechnungslegungs Standard 20 prägt die Praxis der (Konzern-) Lageberichterstattung. Im Zuge der Umsetzung der europäischen CSR-Richtlinie in deutsches Recht wurde hier insbesondere die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte normiert. Das DRSC hat im Auftrag des BMJ Anfang 2021 eine Studie zum Stand der Umsetzung der Berichtspflichten der CSR-Richtlinie in der deutschen Praxis veröffentlicht und in diesem Zusammenhang auch Empfehlungen für eine deutsche Positionierung für die CSRD-Verhandlung ausgesprochen. Im Jahr 2021 hat sich das DRSC mit Blick auf die veränderte Bedeutung der Standardsetzung im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein neues Leitbild gegeben, das Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung gleichwertig nebeneinanderstellt. Entsprechend hat das DRSC im Laufe des Jahres 2021 seine Organisationsstruktur reformiert. Am 1. Dezember 2021 hat ein neuer elfköpfiger “Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung” seine Arbeit aufgenommen.

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Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) berät die Bundesregierung zur Nachhaltigkeitspolitik. Er ist in seiner Tätigkeit unabhängig und wird seit 2001 alle drei Jahre von der Bundesregierung berufen. Ihm gehören 15 Personen des öffentlichen Lebens aus der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Politik an. Den Vorsitz führt seit 2020 Dr. Werner Schnappauf, stellvertretende Vorsitzende ist Prof. Dr. Imme Scholz. Der Rat führt auch eigene Projekte durch, mit denen die Nachhaltigkeit praktisch vorangebracht wird. Zudem setzt er Impulse für den politischen und gesellschaftlichen Dialog. Der Rat wird von einer Geschäftsstelle mit Sitz in Berlin unterstützt.