Bundesunternehmen setzen verstärkt auf Nachhaltigkeit

Die Bundesregierung treibt das Thema Nachhaltigkeit in Unternehmen voran. Der Beteiligungsbericht der Bundesregierung gibt davon Zeugnis, wie sie das insbesondere in den Unternehmen tut, an denen sie selbst Beteiligungen hält.

Die nachhaltige Ausrichtung von Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung macht Fortschritte. Wie aus dem aktuellen Beteiligungsbericht der Bundesregierung hervorgeht, haben 2016 vier weitere Unternehmen mit Bundesbeteiligung Erklärungen zu den 20 Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes (DNK) abgegeben. Dazu gehören die Deutsche Flugsicherung, das Forschungszentrum Jülich, die High-Tech Gründerfonds Management, sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Der Bund hält unterschiedlich hohe Beteiligungen an rund 700 Unternehmen. „Die Bundesregierung legt großen Wert auf verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln“, schreibt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) im Vorwort des Beteiligungsberichts. „Dort, wo der Bund unternehmerisch tätig wird, ist er aufgefordert, als Vorbild zu wirken.“

Und das auch mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Firmen. Unternehmerisches Handeln mit sozialer Verantwortung zu verknüpfen, ist für viele Firmenchefs kein Fremdwort mehr. Ihnen geht es um die Einhaltung von Klimaschutzzielen, um Verbesserungen bei den Produktionsbedingungen in Fabriken im Ausland, um gerechte Löhne und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter.

Die Bundesregierung unterstützt den vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) entwickelten Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Zuletzt hat sie im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte angekündigt, dass große Mehrheitsbeteiligungen des Bundes mit signifikantem Auslandsgeschäft dazu angehalten werden, anhand des DNK über die Einhaltung von Sorgfaltspflichten zu berichten. Anhand von 20 Kriterien legen Unternehmen und Organisationen darüber ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten dar. Inwiefern sie die Transparenzanforderungen erfüllen oder davon abweichen, legen die Unternehmen in einer sogenannten Entsprechenserklärung dar.

Mehr Bundesunternehmen sollen sich
dem Nachhaltigkeitskodex anschließen

Die Bundesregierung legt ausdrücklich allen Unternehmen mit Bundesbeteiligung nahe, sich dem Nachhaltigkeitskodex anzuschließen. Bis dato wenden zehn Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung den Nachhaltigkeitskodex an. Dazu zählen die Telekom, die ÖPP Deutschland AG, die Bundesdruckerei, die Deutsche Bahn, der Flughafen München, die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Deutsche Flugsicherung, die High-Tech Gründerfonds Management und das Forschungszentrum Jülich.

Auch die Commerzbank berichtet nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Insgesamt arbeiten mehr als 660.000 Menschen für diese Unternehmen, die teilweise weltweit tätig sind und Milliarden umsetzen. Weitere Firmen bereiten aktuell ihre Entsprechenserklärung vor.

Yvonne Zwick, Leiterin des Büros Deutscher Nachhaltigkeitskodex, sieht in der Liste des Bundesfinanzministeriums einen wichtigen Anreiz für alle Beteiligungsunternehmen, den Kodex anzuwenden. „Zehn Unternehmen sind ein guter Anfang und es ist hoch interessant zu lesen, wie unterschiedlich die Unternehmen mit dem Thema Nachhaltigkeit umgehen.“, sagt Zwick. „Als nächstes wird es darum gehen, diese Erfahrungen zu teilen, damit sich noch viel mehr Unternehmen auf diesen Weg machen.“

DNK als Berichtsstandard etabliert

Was für den Bund gilt, soll langfristig auch zum Standard in anderen Unternehmen werden. Nach rund zweijährigen Beratungen hat sich die Bundesregierung Ende Dezember 2016 auf einen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte geeinigt. Ein zentraler Punkt ist die Abgabe einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte durch Unternehmen. Bis 2020 sollen die Hälfte aller Großunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern menschenrechtliche Sorgfaltspflichten umsetzen.

Die Bundesregierung will Firmen auch in der Berichterstattung über soziale und ökologische Standards bei ihren Auslandsgeschäften bestärken. Außerdem ist ein Beschwerdemechanismus für Betroffene vorgesehen. Mit dessen Hilfe sollen Verstöße nicht nur registriert, sondern künftig auch vermieden werden. Auch hier unterstützt die Bundesregierung den DNK als Berichtsstandard.