Bundesregierung legt Verhandlungslinie zur globalen Nachhaltigkeitspolitik fest

Die Bundesregierung sieht die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie als wichtige Aufgabe an, um eine ambitionierte Post 2015-Agenda zu verwirklichen. Das Bundeskabinett beschloss jetzt, die Ziele und Indikatoren der Strategie weiterzuentwickeln – und dabei die universellen Ziele einzubeziehen, die sich die Weltgemeinschaft für die Zeit nach 2015 geben will.
Die Bundesregierung sieht Nachhaltigkeit als Voraussetzung für langfristig-positive wirtschaftliche, ökologische und soziale Entwicklung. Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung hat nun Weichen für die Zukunft gestellt: In den kommenden Monaten wird die Bundesregierung mit Unterstützung nationaler und internationaler Experten überprüfen, welche Möglichkeiten und Notwendigkeiten für die Weiterentwicklung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie bestehen – dies in Hinblick auf die kommenden Vereinbarungen der Vereinten Nationen. Der Staatssekretärsausschuss hat den Rat für Nachhaltige Entwicklung gebeten, in diesem Prozess beratend und unterstützend mitzuwirken.
Die wesentlichen Elemente der Fortschreibung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie sollen dann in rund einem Jahr vorliegen und mit Vertretern aller relevanten Gruppen der Gesellschaft diskutiert werden. Dabei werden auch die Ergebnisse der Zukunftscharta berücksichtigt – sie ist das Leuchtturmprojekt 2014 der Bundesregierung zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie.
Die Ergebnisse des Prozesses sollen die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie voranbringen. Sie ist das wesentliche Instrument der Bundesregierung zur Steuerung der nachhaltigen Entwicklung, die die Grundlage ihrer Politik bildet. Auch bei der nationalen Umsetzung der Post 2015-Agenda kommt der Strategie eine wichtige Aufgabe zu. So schreibt die Bundesregierung in ihrem Bericht zu den Verhandlungen über die Post 2015-Agenda, sie sei sich der internationalen Bedeutung Deutschlands für eine weltweit nachhaltige Entwicklung bewusst. Wenn Deutschland die künftigen Ziele erreichen wolle, werde es notwendig sein, dass alle Beteiligten ihren Beitrag leisten. Dies gelte auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene und für möglichst viele Menschen. Dabei seien die öffentlichen Haushalte zur Generationengerechtigkeit verpflichtet – anders lasse sich nachhaltige Entwicklung nicht erreichen. Dies gelte auch für den kontinuierlichen Abbau des Schuldenstandes.
Internationale Verantwortung
Da auch die Europäische Union (EU) mit ihren Organen für Bereiche der Umsetzung der kommenden Post 2015-Agenda zuständig ist, will sich die Bundesregierung bei Kommission, Parlament, Europäischer Rat und Europarat dafür einsetzen, dass die Nachhaltigkeit weiterhin in allen Politikfeldern verankert ist. Deutschland stärkt damit auch die EU-Nachhaltigkeitsstrategie selbst.
Die internationale Gemeinschaft steht nun vor der Herausforderung, mit der Post-2015-Agenda für alle Länder universell anwendbare, kohärente Ziele zu entwickeln. Sie sollen alle Schlüsselbereiche nachhaltiger Entwicklung abdecken.
Die Bundesregierung sieht hier vorrangig vier Themenbereiche: Das Beseitigen von Hunger und Armut, das Bewahren der natürlichen Lebensgrundlagen, das ökologisch verträgliche Wachstum und menschenwürdige Beschäftigung sowie gute Regierungsführung, die Menschenrechte und Frieden sichert. Diese Positionen wird die Bundesregierung auf Grundlage der bereits abgestimmten Standpunkte weiter entwickeln und in die kommenden Verhandlungen zu den Post-2015-Zielen einfließen lassen.

Weiterführende Informationen

Beschluss des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung

Nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung

Post-2015-Agenda der Vereinten Nationen