Fracking stößt auf neue Widerstände

Eine neue Studie in den USA weist auf Gesundheitsschäden für die Bevölkerung durch Fracking hin. Ursache ist die zeitweilig stark verschmutzte Luft. Die Sorge vor Gesundheitsschäden sorgt auch die Deutschen. In Vorpommern regt sich Widerstand gegen eine Test-Älbohrung in der Tiefe, Hessen will Erkundungen erschweren.
Grüne, Linke und Bürgerinitiativen konnten sich am Ostermontag über prominenten Beistand freuen. Rund 500 Demonstranten gingen im Badeort Zinnowitz gemeinsam mit dem Schauspieler und Tatort-Kommissar Andreas Hoppe gegen eine im März genehmigte Test-Bohrung im Usedomer Tiefengestein auf die Straße. Sie befürchten, dass das deutsch-kanadische Erdölunternehmen Central European Petroleum (CEP) mittels Fracking Äl aus den vermuteten Vorkommen im vorpommerschen Barth und auch auf der Insel selbst fördern will.
Kein Fracking auf Usedom
Das Unternehmen weist den Vorwurf zurück. „CEP setzt nicht das befürchtete Fracking ein“, versichert die Firma. Vielmehr werde ein lange bewährtes Verfahren zur Erkundung und Förderung eingesetzt, bei dem die umstrittenen Chemikalien des Frackings nicht zum Einsatz kämen. „Das Trinkwasser als wichtigste Lebensgrundlage ist absolut geschützt“, versichert CEP. In 2.700 Metern Tiefe untersucht die Firma die aus heutiger Sicht mögliche Ausbeutung eines bereits seit Jahrzehnten bekannten Vorkommens.
„Dem Vorhaben stehen nach Prüfung aller Stellungnahmen in dem entschieden Umfang weder bergbauliche noch andere öffentlich-rechtliche Belange entgegen“, teilt das Energieministerium von Mecklenburg-Vorpommern mit. Die Gegner der Erkundung vermuten dagegen, dass CEP den Rohstoff doch per Fracking aus dem Untergrund lösen will. „Fracking vergiftet Ihren Wahlkreis“, lautet einer der Slogans der Demonstranten.
Fracking belastet die Atemluft
Die Sorge vor gesundheitsschädlichen Folgen der unkonventionellen Rohstoffförderung ist anscheinend berechtigt. Das legt eine neue Studie aus den USA nahe. Denn so gut wie gemessen ist die Atemluft in den Regionen für die Bewohner offenbar nicht, in denen Gas per Fracking gewonnen wird. Zwar zeigt das Standard-Monitoring der Überwachungsbehörden keine Auffälligkeiten. Doch Bürger, die in der Nähe der Bohrstellen in Washington County (Pennsylvania) leben, klagen über zahlreiche Symptome. Sie leiden an Übelkeit, Bauchschmerzen, Atembeschwerden oder Nasenbluten. Ähnliche Berichte gab es zuvor auch aus der Umgebung anderer Förderplätze.
Die neue Studie geht dem Unterschied zwischen den offiziellen Messungen und den tatsächlich wahrgenommenen Beschwerden nach. Demnach zeichnen die gängigen Luftüberwachungssysteme ein langfristiges Bild der Luftqualität, kurzfristige Schwankungen jedoch berücksichtigen sie nicht. Doch genau solche extremen Belastungsspitzen kommen laut der Studie in den Fördergebieten vor. Nach Angaben des Center for Public Integrity plädieren viele Wissenschaftler für eine Weiterentwicklung der Messmethoden, damit langfristige wie akute Auswirkungen der Luftbelastung verlässlich dargestellt werden können.
Hessen will Erkundung verhindern
Soweit wollen es viele in Deutschland erst gar nicht kommen lassen. Schon Erkundungen von potenziellen Fördergebieten stoßen auf starken Widerstand. Dabei erlaubt das Bundesberggesetz, das zuletzt 1980 novelliert wurde, Probebohrungen ohne große Auflagen (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbergg/gesamt.pdf ). Darauf verweist auch das Schweriner Energieministerium im Falle CEP.
Schon länger wird eine Neufassung des Gesetzes diskutiert, welche dann auch das Fracking regeln soll. Hessen will mit der gängigen Praxis brechen, Aufsuchungen ohne große Auflagen zu erlauben. Die Erlaubnis zur Aufsuchung eines Schiefergasvorkommens in Nordhessen durch die kanadische Explorationsfirma BNK Petroleum wurde vom zuständigen Bergamt mit Hilfe zweier Gutachten versagt.
BNK klagt vor dem Verwaltungsgericht. Ein Termin steht laut Landesamt für Umwelt und Geologie (HULG) noch nicht fest. Die Entscheidung könnte aber wegweisend für den weiteren Umgang mit Fracking in Deutschland sein. Denn bislang werden Erkundungen durch die Bundesländern auch erlaubt, weil die zuständigen Behörden keine rechtliche Grundlage für das Versagen von Genehmigungen sehen. „Wenn wir Recht bekommen, würde unserer Interpretation des Bundesberggesetzes gefolgt“, sagt HULG-Präsident Thomas Schmid. Darauf könnten sich dann andere Länder berufen.

Weiterführende Informationen

Bericht in der Zeitung Welt: Protest gegen Fracking auf Usedom

Erklärung der Firma CEP zu den Protesten

Erklärung des Energieministeriums in Mecklenburg-Vorpommern

US-Studie zu Gesundheitsbelastungen durch Fracking

Das Bundesberggesetz, [pdf, 317 KB]

Artikel im Spiegel: „Fracksausen in Wiesabden“