Umstrittener Kompromiss bei genveränderten Pflanzen

Nationale oder regionale Anbauverbote für genveränderte Pflanzen sind künftig in der Europäischen Union möglich. Dies beschloss der Rat der EU-Umweltminister am 12. Juni 2014 mit großer Mehrheit. Während die Bundesregierung darin einen Erfolg sieht, befürchten Umweltschützer, dass künftig mehr genmanipulierte Organismen zugelassen werden als bisher.
Seit 1996 hat die EU-Kommission nur vier Zulassungen für genveränderte Pflanzen erteilt. Eine nennenswerte Rolle beim Anbau spielt allenfalls der Mais Mon 810 des Unternehmens Monsanto, der auf größeren Flächen in Spanien angebaut wird. Diese Blockade wollte die EU-Kommission beseitigen.

Der Beschluss vom 12. Juni stellt nun einen Kompromiss zwischen Befürwortern und Kritikern des Anbaus dar. Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, sagte: „Die Vorbehalte des Großteils der Bevölkerung gegen die grüne Gentechnik nehmen wir ernst. Wir haben heute die Regelung zum Erlass von Anbauverboten von gentechnisch veränderten Pflanzen auf unseren Feldern erreicht.“

Wenn die EU-Kommission eine genveränderte Pflanze für den Anbau in Europa freigegeben hat, sollen dem Beschluss zufolge Staaten oder auch Regionen ein Verbot für ihr Hoheitsgebiet aussprechen können. Vorstellbar ist, dass damit einzelne Bundesländer den Anbau verhindern, andere Länder aber nicht.

„Im Beschluss gibt es diese Möglichkeit grundsätzlich“, sagte Agrarminister Schmidt. Wie der Kompromiss der Umweltminister in europäisches und nationales Recht umgesetzt werde, stehe derzeit allerdings noch nicht fest. Das EU-Parlament und auch der Bundestag haben Mitspracherecht.

Europaweite Zulassung, nationale Verbote

Das künftige Genehmigungsverfahren soll so aussehen: Zulassungsanträge für genveränderte Organismen durch Unternehmen prüft die European Food Safety Authority (EFSA) im italienischen Parma. Fällt die Risikobewertung positiv aus, lässt die EU-Kommission den Anbau grundsätzlich zu.

EU-Mitgliedsstaaten können das jeweilige Unternehmen daraufhin ersuchen, ihr Territorium ganz oder teilweise aus dem beantragten Anbaugebiet herauszunehmen. Geht die Firma darauf nicht ein, darf das Mitgliedsland den Anbau untersagen. Als mögliche Verbotsgründe nennt der Beschluss vom 12. Juni unter anderem: „umweltpolitische oder agrarpolitische Ziele, Bodennutzung, Stadt- und Raumplanung, sozioökonomische Auswirkungen und öffentliche Ordnung“.

Umweltverbände wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) halten die neue Regelung nicht für einen Fortschritt im Vergleich zum Status Quo. BUND-Gentechnik-Expertin Heike Moldenhauer kritisierte den „erheblichen Einfluss der Industrie“ bei der Lebensmittelbehörde EFSA. Sie weist daraufhin, dass auch das EU-Parlament Zweifel an der wissenschaftlichen Substanz der EFSA-Gutachten äußerte. Die Organisation European Corporate Observatory meint, die Behörde sei von Wirtschaftslobbyisten unterwandert.

„Es ist unklar, ob das neue Verfahren rechtssicher ist“, sagte Moldenhauer außerdem. Sie befürchtet, dass Konzerne später gegen staatliche oder regionale Verbote vor den Verwaltungsgerichten oder dem Europäischen Gerichtshof klagen, um den Anbau durchzusetzen.

In einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, aus dem der Grünen-Abgeordnete Harald Ebner zitierte, sind ähnliche Bedenken formuliert: „Im Hinblick auf die Rechtssicherheit verbleiben jedoch auch im Fall konkreter Verbotsgründe Schwierigkeiten der Beweispflichtigkeit und der Beweisbarkeit des Vorliegens von Gründen für ein Opt-Out.“

Mehr statt weniger Gen-Anbau?

Auch der Bundesrat bemängelte in einer Entschließung vom 11. April 2014 die so genannte Opt-Out-Regelung einzelstaatlicher Verbote. „Eine Regelung, wonach Mitgliedstaaten, falls sie ein nationales Anbauverbot aussprechen wollen, während des EU-Zulassungsverfahrens im Rahmen einer vorhergehenden Konsultation aktiv auf die Antragsteller zugehen sollen, wird abgelehnt. Eine vorherige Konsultation der Antragsteller durch Mitgliedstaaten darf keine Voraussetzung für nationale Verbote sein.“

BUND-Mitarbeiterin Moldenhauer „befürchtet, dass die Zulassungsverfahren durch die neue Regelung beschleunigt werden“. Der Umfang des Anbaus genveränderter Pflanzen in Europa nehme vermutlich zu, so Moldenhauer. Bisher sei es Mitgliedsstaaten leichter möglich gewesen, ein Zulassungsverfahren insgesamt aufzuhalten. Weil gen-kritische Regierungen nun die Gelegenheit des Opt-Outs bekämen, neigten sie dazu, auch umstrittenen Zulassungsanträgen zuzustimmen.

Weiterführende Informationen

Pressemitteilung Minister Christian Schmidt

Interview mit Christian Schmidt

„Unhappy Meal“ – kritischer Bericht zur EU-Lebensmittelbehörde [pdf, 2,4 MB]

Analyse des BÄLW und des BUND zum EU-Beschluss [pdf, 94,5 KB]

Analyse von Keine-Gentechnik.de

Kritik des Bundesrates an Opt-Out-Regel [pdf, 90,1 KB]