Bundestag diskutiert Verfassungsrang für Nachhaltigkeit

In einer öffentlichen Anhörung des Bundestages sprechen sich die Sachverständigen dafür aus, Nachhaltigkeit in das Grundgesetz aufzunehmen. In einem neuen Rechtsgutachten des RNE analysiert der Verfassungsrechtler Joachim Wieland eine mögliche Umsetzung.

Sollte Nachhaltigkeit ins Grundgesetz aufgenommen werden? Diese Frage wurde im Rahmen einer Anhörung des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung am 8. Juni im Bundestag öffentlich diskutiert. Vor Mitgliedern des Deutschen Bundestags und Vertretern der Zivilgesellschaft sprach sich zunächst der Sachverständige Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, in einer Stellungnahme für einen Verfassungsrang des Nachhaltigkeitsbegriffs aus. Damit wäre der Gesetzgeber ausdrücklich verpflichtet, Vorsorge für die dauerhafte Befriedigung von Gemeinschaftsinteressen zu treffen, sagte Papier.

Instrument zur Beseitigung der politischen Kurzatmigkeit

Für Gesine Schwan, Präsidentin und Mitgründerin der Humboldt-Viadrina Governance Platform gGmbH, sei die Verankerung im Grundgesetz „dringender denn je, damit wir überhaupt eine lebendige öffentliche Debatte führen können“. Und das sei schließlich die Basis für eine gute Nachhaltigkeitspolitik. Der Verfassungsrang wäre ein Instrument, die Kurzatmigkeit der Gesellschaft in allen Bereichen zugunsten langfristigen Denkens zu beseitigen.

Joachim Wieland, Professor an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer hält die Zeit jedenfalls reif dafür, „vielleicht hat es gerade nach der Verabschiedung der Agenda 2030 nie einen besseren Zeitpunkt gegeben“. Wieland glaubt denn auch nicht, dass Nachhaltigkeit als Staatsziel den Gesetzgeber fessele, sondern eher eine Ermahnung sei, auch an längerfristige Wirkungen zu denken“. Auch Hans-Jürgen Papier zerstreute die Ängste der anwesenden Abgeordneten, dass sie ihren Gestaltungsspielraum verlieren könnten.

Explizite Konkretisierung des Demokratieprinzips

Im Vorfeld der öffentlichen Anhörung hatte der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) Joachim Wieland um ein Rechtsgutachten zum Verfassungsrang für Nachhaltigkeit gebeten, um eine Grundlage für die Diskussion zu schaffen und diese zugleich voranzubringen. Der Rat hatte sich wiederholt dafür ausgesprochen Nachhaltigkeit einen wirkungsvolleren Impuls für Politik und Verwaltungswirklichkeit zu geben..

Aus Sicht von Papier hat das Grundgesetz sich nicht zuletzt deshalb in hohem Maße bewährt, weil es sich von Anfang an auf die Normierung präziser und justiziabler Gewährleistungen, Rechte und Pflichten beschränkt habe und es vermieden worden sei, „durch wohlklingende, rechtlich aber ziemlich sinnlose Versprechen und Verheißungen insgesamt seiner Entwertung, Injustiziabilität und Unverbindlichkeit Vorschub zu leisten“.

Daher sei eine „dysfunktionale Aufblähung des Grundgesetzes durch allerlei Wünschbares und semantische Wohltaten“ wie etwa die Förderung der Kultur oder des Sports durchaus kritisch zu sehen. Im Falle der Nachhaltigkeit gehe es aber um die „explizite Konkretisierung eines elementaren Rechtsprinzips, nämlich des Demokratieprinzips“.

Dabei sei die Unschärfe des Begriffes Nachhaltigkeit „nicht schädlich“, sagte Gesine Schwan. „Gerade wenn der Begriff unscharf ist, muss Politik umso klarer sein.“ Schon den neuen gobalen Nachhaltigkeitszielen und ihren 169 Unterzielen merke man doch an, dass es dabei im eine gesamtgesellschaftliche Utopie friedlichen Zusammenlebens gehe. Und eine solche lasse sich nun mal nicht in einen Begriff packen.

Sie erfordere in der konkreten Anwendung eine jeweils neue Verständigung „über das inhaltlich damit Gemeinte“. Die Unschärfe benötige auf Verständigung ausgerichtete Kommunikation und habe daher sogar einen Vorteil. Eine falsche Erwartung sei es aber, wenn man davon ausgehe, dass konkrete Politik sich durch gesetzliche Fixierungen ersetzen lasse, betonte die Politikwissenschaftlerin. Vielmehr müsse aus der Verfassung „etwas gemacht werden“.

Ergänzung des Grundgesetzes durch einen Satz

Wenn unter Berufung auf das Sozialstaatsprinzip Sozialleistungen gewährt werden, ohne dass zur Deckung der entstehenden Kosten für entsprechende Steuereinnahmen gesorgt wird, gerate das Sozialstaatsprinzip in ein Spannungsverhältnis zum Nachhaltigkeitsprinzip, sagte Joachim Wieland. „Eine Ergänzung des Grundgesetzes um das Staatsziel der Nachhaltigkeit erscheint daher sachgerecht.“

Als Formulierung schlägt Wieland in seinem Gutachten einen einzigen Satz vor: „Der Staat beachtet bei seinem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit.“ Konkrete Maßnahmen ließen sich daraus nicht ableiten, so der Staatsrechtler. Der Staat müsse jedoch bei jeglichem Handeln dessen Nachhaltigkeit prüfen und in Rechnung stellen. Ein solcher Satz würde uns helfen, uns an unsere Verantwortung zu erinnern, sagte Gesine Schwan. „Er würde dazu beitragen, dass wir mehr Acht geben.“