Vorerst kein Frackinggesetz

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Fracking genannten Gasförderung aus tiefen Gesteinsschichten ist gescheitert. Die Unionsfraktion im Bundestag hat entschieden, den Gesetzentwurf der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode nicht mehr im Bundestag zu behandeln. Umweltschützer hatten ein komplettes Verbot gefordert, der FDP und dem Wirtschaftsflügel der Union ging der Entwurf dagegen zu weit.
Beim Fracking werden nicht wie üblich größere Gasblasen angebohrt, sondern mit einem Wasser-Chemikaliengemisch unter hohem Druck Risse in Ton oder Schiefergestein gesprengt, um an das in feinen Hohlräumen gelagerte Erdgas heranzukommen. In den USA haben groß angelegte Fracking-Bohrungen den Gaspreis an der Börse auf umgerechnet 9,50 Euro pro Megawattstunde sinken lassen, in Deutschland liegt der Preis bei 27 Euro.
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) schätzt die in Deutschland gewinnbare Menge an Gas in Schiefer- und Tongestein auf 0,7 bis 2,3 Billionen mââ??Æ?. Damit ließe sich der Erdgasverbrauch Deutschlands für acht bis 27 Jahre decken. Umweltschutzverbände warnen jedoch vor dem Fracking. „Zu den Risiken gehören vor allem Belastungen des Grund- und Trinkwassers, der hohe Flächenverbrauch und die Zerstörung von Natur und Landschaft“, schreibt der Naturschutzbund Deutschland (Nabu). Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) der Bundesregierung spricht sich dafür aus, „die Förderung von Schiefergas mithilfe der Fracking-Technologie zunächst nur im Rahmen von Pilotprojekten, die aussagekräftige Erkenntnisse zu den Risiken des Frackings ermöglichen, zuzulassen“. Kritiker wie der Grünen-Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer wenden ein, dass Fracking nach der gültigen Rechtslage grundsätzlich erlaubt sei.
Wasserschutzgebiete sollten tabu sein
Im Februar hatten sich das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium auf einen Gesetzentwurf zum Fracking geeinigt. Nach dem zuletzt mit den Regierungsfraktionen verhandelten Entwurf sollten Fracking-Bohrungen in Wasserschutzgebieten und am Bodensee – einem wichtigen Trinkwasserreservoir – verboten werden. Genehmigungen sollte eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung vorausgehen, die auch die Beteiligung der Öffentlichkeit beinhaltet hätte. Dem von dem Grünen Robert Habeck geführten Energieministerium in Schleswig-Holstein ging diese Regelung noch nicht weit genug. Schleswig-Holstein wollte das Einbringen von Chemikalien zur Gas- oder Älförderung in den Boden komplett untersagen.
Wenige Monate vor der Bundestagswahl wurde das Thema nun auch vielen Unionsabgeordneten aus Nordrhein-Westfalen und Bayern zu heikel. Nach einer Fraktionssitzung in dieser Woche gab Altmaier bekannt, dass die Union in dieser Legislaturperiode keinen Gesetzentwurf mehr zum Fracking in den Bundestag einbringen werde. Umweltschutzverbände denken bereits an die Zeit nach der Bundestagswahl im September. Der nächste Bundestag müsse das Fracking verbieten, fordern Nabu, BUND und Deutscher Naturschutzring in einer gemeinsamen Erklärung. Aber auch die Unterstützer der Technologie kündigten neue Initiativen an.

Weiterführende Informationen

Gemeinsamer Gesetzentwurf von Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium zum Fracking vom 26. Februar 2013 [PDF, 41 kB]

Gutachten zu den Umweltauswirkungen von Fracking des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes

Fragen und Antworten zum Fracking der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (GBR)

Stellungnahme des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) zum Fracking [PDF, 1 MB]

Kernforderungen der Umweltverbände Nabu, BUND und DNR zur Bundestagswahl 2013