Vertreter aus Wirtschaft und Politik fordern einheitlichen Standard für EU-Berichtspflicht

Berlin, 23. April 2015 – Um Europas Wirtschaft erfolgreicher und wettbewerbsfähiger zu machen, setzt die EU bei größeren kapitalmarktorientierten Unternehmen zukünftig auf die Offenlegung nichtfinanzieller Kennzahlen. Wie die neue EU-Richtlinie am besten in nationales Recht umzusetzen sei, war das zentrale Thema des parlamentarischen Abends, zu dem der Nachhaltigkeitsbeirat des Deutschen Bundestages und der Nachhaltigkeitsrat der Bundesregierung gestern geladen hatten.
Unter dem Motto „Nachhaltigkeit – Berichtspflicht mit Mehrwert?“ diskutierten gestern Abend in Berlin Bundestagsabgeordnete und Repräsentanten der Bundesregierung mit Experten aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Dabei ging es darum, wie ein nationaler Gesetzesentwurf auszusehen habe, der die Ziele der EU-Richtlinie 2014/95/EU – nachhaltiges Wirtschaften und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit – erfolgreich verbindet. Die Teilnehmer erörterten darüber hinaus die Rolle, die der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) in diesem Zusammenhang spielen kann. Der DNK ist der vom RNE entwickelte Standard zur strukturierten Darstellung unternehmerischer Nachhaltigkeitsleistungen.
In seiner Eröffnungsrede forderte der Vorsitzende des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung (PBnE), Andreas Jung, eine zügige und ambitionierte Umsetzung der EU-Richtlinie. „Bei der Umsetzung müssen wir mit Rückenwind für den Nachhaltigkeitskodex unserer Vorreiterrolle gerecht werden.“ Notwendig sei daher eine frühzeitige Einbindung des Parlaments. Der Nachhaltigkeitsbeirat werde sich dabei aktiv einbringen. Von besonderem Interesse sei für die Parlamentarier, wie Stakeholder und Unternehmen, die bereits für glaubwürdiges Nachhaltigkeitsmanagement und -reporting stehen, über die Thematik denken.
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