Rat für Nachhaltige Entwicklung betont: Klimaschutz ist kein Nebenziel, sondern ein grundlegendes Prinzip staatlichen Handelns
Berlin, 28.10.2025 – Im Zusammenhang mit den Verfassungsbeschwerden zum novellierten Klimaschutzgesetz hat das Bundesverfassungsgericht den RNE um eine Stellungnahme gebeten. Der Rat äußert sich nun in einem Schreiben insbesondere zur künftigen Ausgestaltung der Klimaschutzgesetzgebung. Sein zentrales Anliegen: Rechtliche Vorgaben müssen mit den Erfordernissen nachhaltiger Entwicklung und dem Prinzip der Generationengerechtigkeit in Einklang stehen – Klimaschutz sollte ein strukturbildendes und generationenübergreifendes Prinzip staatlichen Handelns sein.
Erste Novelle des Klimaschutzgesetzes ist folgerichtig
Der RNE verweist auf die grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 („Klimaschutz“) sowie auf die rechtlichen Vorgaben der EU. Er teilt die Auffassung des Gerichts, dass heutige Freiheiten den Folgegenerationen keine unzumutbaren Lasten aufbürden dürfen. Gesetzgeber seien verpflichtet, die natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren und Freiheitschancen gerecht zwischen den Generationen zu verteilen: Kurzfristige politische oder ökonomische Interessen dürften nicht über langfristige ökologische und gesellschaftliche Erfordernisse gestellt werden.
Die erste Novelle des Klimaschutzgesetzes bewertet der RNE daher als folgerichtigen Schritt: Mit der Anhebung des Reduktionsziels auf mindestens 65 Prozent bis 2030, der Einführung eines 88-Prozent-Ziels bis 2040 sowie dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 sei eine langfristige Orientierung geschaffen worden.
Hintergrund: Umweltorganisationen und zahlreiche Bürger*innen hatten im Jahr 2024 Verfassungsbeschwerden gegen das novellierte Klimaschutzgesetz erhoben. Sie argumentieren, das Gesetz verstoße gegen Grundrechte, weil es zu hohe Treibhausgasemissionen zulasse.
In Zusammenhang mit den Inhalten der Klageschriften weisen wir auch auf unsere Stellungnahme „Klimaneutralität – Optionen für eine ambitionierte Weichenstellung und Umsetzung“ hin, die wir 2021 zusammen mit der Leopoldina veröffentlicht haben: