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Leipziger Biokraftstoff-Fachgespräch - Biokraftstoffe in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie bis 2030

Der Verkehr beansprucht ca. 30% des Gesamtendenergiebrauchs in Deutschland, davon sind ca. 4% erneuerbaren Ursprungs.

Dieser – im Vergleich zu den Vorjahren rückläufige – erneuerbare Anteil wird maßgeblich über den Einsatz von Biokraftstoffen im Straßenverkehr gedeckt, deren Anrechnung seit 2015 über die treibhausgasbezogene Quote geregelt wird. Deutschland hat sich gemäß Klimaschutzplan vorgenommen, bis 2030 (gegenüber 1990) 40 bis 42% der Klimagase im Verkehr zu reduzieren. Gleichzeitig wird prognostiziert, dass der Güter- und der Personenverkehr bis 2030 signifikant zunehmen werden. Dies geht einher mit den Herausforderungen in der Einhaltung von Emissionsstandards im Zusammenspiel der Energie- und Verkehrsträger. Der Weg diese zu meistern, muss jetzt bereitet werden. Dabei werden v.a. durch die Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die derzeit auf EU-Ebene in Vorbereitung und Abstimmung ist, die Weichen für den gesetzlichen Rahmen in Deutschland gestellt.

Beim diesjährigen Biokraftstoff-Fachgespräch werden zunächst Vertreter der verantwortlichen Bundesministerien den zu erwartenden politischen Rahmen und damit die Entwicklungs¬perspektiven für konventionelle und fortschrittliche Biokraftstoffe für den Zeitraum bis 2030 vorstellen. Im Anschluss daran werden bei einer Podiumsdiskussion Vertreter aus Forschung und Praxis die technischen Möglichkeiten erörtern, um daraus eventuelle Herausforderungen und Handlungsbedarfe abzuleiten.

Veranstalter:
DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gGmbH
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
FNR – Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.