Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK): Halbjahresbilanz 2017

Berlin, 04.07.2017 – Das Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex blickt auf ein positives erstes Halbjahr 2017 zurück: Mit der Überarbeitung des DNK auf Basis des im März beschlossenen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) ist gewährleistet, dass der DNK als Mindeststandard zur Erfüllung der CSRBerichtspflicht geeignet ist.
Insbesondere für berichtspflichtige Unternehmen kann er so als Orientierungshilfe bei der Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung dienen. Die Anpassung an die gesetzlich formulierten Anforderungen erfolgte mithilfe juristischer Begleitung. Es wurden einzelne Kriterientexte und Begriffe auf die Gesetzesgrundlage hin konkretisiert sowie Anwendungshilfen für Unternehmen erstellt.
Zeitgleich hat die Europäische Kommission die „Guidelines on non-financial reporting“ veröffentlicht, die sich unter anderem auch am Sustainability Code orientieren.

Prüfpflicht des Aufsichtsrates und mögliche Folgen für den DNK

Im Mai erörterte der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) in einem Fachgespräch die Frage der Prüfqualität nichtfinanzieller Informationen. Teilnehmende aus Bundesverwaltung, Bankwesen und Prüfungsgesellschaften diskutierten dazu gemeinsam mit der Vorsitzenden des Nachhaltigkeitsrates Marlehn Thieme. Ihr Fazit: Mit der Prüfpflicht durch den Aufsichtsrat habe die nichtfinanzielle Erklärung in der Hierarchie der Berichterstattung eindeutig an Bedeutung gewonnen. Damit steige auch die Relevanz des Themas Nachhaltigkeit in den Unternehmen und Hauptversammlungen.

Anwenderzahlen des DNK im 1. Halbjahr 2017

Die kommende CSR-Berichtspflicht wirkt sich bereits auf die Anwenderzahlen des DNK aus: Bislang haben 220 Unternehmen und Organisationen insgesamt 424 DNK-Entsprechenserklärungen abgegeben. Darunter finden sich 22 Bundesunternehmen, 15 DAX- sowie 7 MDAX-Unternehmen und mit der niedersächsischen Stadt Geestland die erste Kommune. Als 200. Anwender hat die Prüfgesellschaft DEKRA SE ihre Entsprechenserklärung in Form eines Index in ihrem Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht, die 400. Erklärung wurde von der Linde AG eingereicht.
In der DNK-Datenbank sind 160 berichtspflichtige Unternehmen registriert, 45 davon mit bereits veröffentlichten Entsprechenserklärungen. Allein seit Beginn des Jahres haben sich 119 Unternehmen in der Datenbank eingetragen. Circa die Hälfte der neuen Anmeldungen geht auf kleine und  mittelständische Unternehmen zurück, die zwar nicht unmittelbar der Berichtspflicht unterliegen, mithilfe des DNK aber über ihre Nachhaltigkeitsleistungen informieren wollen. Derzeit bearbeitet das DNK-Büro durchschnittlich etwa 25 Entsprechenserklärungen pro Monat, darunter circa 15 Erstberichtende.
Gesteigert wurde auch die Sichtbarkeit der DNK-Entsprechenserklärungen im internationalen Kontext. So verzeichnet die Webseite vermehrt Zugriffe aus Großbritannien, den USA, den Niederlanden, Luxemburg, Frankreich, der Schweiz sowie Österreich (in dieser Reihenfolge).

Partner unterstützen bei Anwendung des DNK

Das Schulungspartner-Netzwerk des DNK trägt maßgeblich zur breiten Bekanntheit des DNK -insbesondere bei mittelständischen Unternehmen- bei. So wurden allein im ersten Halbjahr 2017 75 Workshops und Informationsveranstaltungen durchgeführt.
DNK-Partner wie die Branchenverbände BVE und GdW unterstützen in Praxisworkshops ihre Mitglieder bei der Erstellung einer DNK-Entsprechenserklärung. Mittelständische Banken, die bisher nicht über Nachhaltigkeitsaspekte berichtet haben und künftig der Berichtspflicht unterliegen, können eine Orientierungshilfe zum DNK nutzen, die der Bankenverband in Kooperation mit dem RNE entwickelt hat. Die Publikation ordnet die CSR-Berichtspflicht in den Kontext weiterer Transparenzanforderungen, mit denen Banken bereits konfrontiert sind, ein und gibt Tipps, wo bereits Informationen in der Bank vorliegen könnten.

Kompatibilität erhöht Marktrelevanz und senkt Transaktionskosten

Um Aufwände für Unternehmen zu senken und diesen zu ermöglichen verschiedene Berichtsanforderungen zu erfüllen, strebt das DNK-Büro weitere Kooperationen mit Nachhaltigkeitsinitiativen an. So können Unternehmen, die eine DNK-Entsprechenserklärung veröffentlichen, mit geringem Aufwand einen Global Compact-Fortschrittsbericht (COP) erstellen und umgekehrt. Dabei unterstützt der kürzlich erschienene Abgleich den das Deutsche Global Compact Netzwerk und der Rat für Nachhaltige Entwicklung gemeinsam mit dem DNK-Schulungspartner concern GmbH erstellt haben.
Zudem belohnt EcoVadis DNK-Anwender in seinem Nachhaltigkeits-Scoring mit Extrapunkten. Darüber hinaus wurde ein inhaltlicher Abgleich der EcoVadis-Methodik mit den Transparenzanforderungen des DNK vorgenommen und veröffentlicht. Die Kooperationen mit anderen Initiativen sind wichtig, um Nachhaltigkeitsinformationen Marktrelevanz zu verleihen und tragen dazu bei, nachhaltiges Wirtschaften insgesamt voran zu bringen. Welche weiteren Verknüpfungen und Maßnahmen sinnvoll sind, diskutiert ein Workshop in Frankfurt a.M. am 11.07.2017.