Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist ein anschlussfähiger Transparenzstandard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) hat den DNK 2011 im Rahmen eines Multi-Stakeholder-Dialogs erarbeitet. Aktuell wird der DNK weiterentwickelt, um Unternehmen auch im Kontext der neuen Berichtspflichten (CSRD) unterstützen zu können.

Unternehmerische Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung

Der RNE verfolgt das Ziel, den Nachhaltigkeitsgedanken in der Wirtschaft voranzubringen. Unternehmen tragen hierbei aufgrund ihrer Wirkungen je nach Tiefe der Liefer- und Produktionsketten eine große Verantwortung. Der RNE beschäftigt sich seit 2006 mit dem Konzept „Corporate Social Responsibility (CSR)“ und definierte es im Kontext der mittelstandsgeprägten Wirtschaft in Deutschland als „unternehmerische Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung“, die ungeachtet verschiedener Hierarchieebenen, Rechtsformen und der Branche gilt.

Mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex über Nachhaltigkeitsleistungen berichten

Wer Produkte herstellt oder Dienstleistungen anbietet, ist auf das Vertrauen seiner Geschäftspartner*innen und Kund*innen angewiesen. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung erachtet der RNE vor allem die Offenlegung von Zielkonflikten und Hindernissen als glaubwürdig – es geht weniger um „allzu glatte Perfektion“. Der Nachhaltigkeitsrat setzt sich daher für nachvollziehbare und vergleichbare Berichterstattung von Organisationen ein. Aus den Folgen der Finanzkrise hat der RNE 2011 nach intensivem Dialog mit Investor*innen und weiteren Stakeholdern den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) entwickelt. Er dient als Berichtsstandard für Nachhaltigkeitsaspekte und ermöglicht einen niedrigschwelligen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Reflektion der eigenen unternehmerischen Nachhaltigkeitsleistung.

Ziel ist dabei nicht die Berichterstattung um ihrer selbst willen, sondern die schrittweise Umsteuerung in Richtung nachhaltiges Wirtschaften anzuregen und entsprechendes Management und Transparenz zu unterstützen.

Der DNK integriert die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Im Januar 2023 wurde mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine deutliche Ausweitung von Anforderungen im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die EU verabschiedet. Mehr als 15.000 deutsche Unternehmen werden schrittweise ab 2025 über ihre Nachhaltigkeitsleistungen entsprechend der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten müssen. Aufgrund der umfangreichen gesetzlichen Anforderungen stehen viele Unternehmen vor großen Herausforderungen.

Um Unternehmen in Deutschland auch im Kontext der neuen Berichtspflichten unterstützen zu können, wird der DNK im Rahmen einer inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung an die künftig geltenden gesetzlichen Vorgaben angepasst. Der DNK wird die EU-Berichtsstandards (ESRS) integrieren und berichtspflichtigen als auch freiwillig berichtenden Unternehmen zusätzliche Hilfestellungen für die Umsetzung der Berichtsanforderungen anbieten. Insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die mit besonders großen Herausforderungen und Anfragen aus ihrer Lieferkette konfrontiert sind, soll es erleichtert werden, die Anforderungen zu erfüllen und Nachhaltigkeit zum Wettbewerbsvorteil zu machen.

Weitere Informationen zum weiterentwickelten DNK finden sie auf der DNK-Website.

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UNTERLAGEN ZUM HERUNTERLADEN

– DNK Leitfaden 2020: rne_dnk_leitfaden_2020-1.pdf (deutscher-nachhaltigkeitskodex.de)

– DNK Checkliste 2023: dnk_checkliste_2023.pdf (deutscher-nachhaltigkeitskodex.de)

– Factsheet zur CSRD: dnk-factsheet-zur-csrd_oktober-2023.pdf (deutscher-nachhaltigkeitskodex.de)

 

 

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