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"Die Weltgemeinschaft ist seit 1992 der nachhaltigen Entwicklung verpflichtet – jedes einzelne Land für sich, aber auch gemeinsam, müssen wir dieses Versprechen umsetzen."

Dr. Ursula Eid, Mitglied des Rates

12.06.2008

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Rat nimmt Stellung zum Entwurf des Fortschrittsberichts

Mit welchen Mitteln und Wegen die Bundesregierung ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen will, hat sie in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie festgelegt. Zu dieser Strategie will das Kabinett im Herbst einen Fortschrittsbericht verabschieden, dessen Entwurf derzeit zur öffentlichen Diskussion vorliegt. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung bezieht zu diesem Entwurf nun Stellung.

Der Rat wird seine Stellungnahme zum Entwurf des Fortschrittsberichtes in seiner Sitzung vom 23. bis 25. Juni abschließend beraten. Da schon am 19. Juni im Bundeskanzleramt eine Konsultationsveranstaltung zum Entwurf stattfindet, hat der Rat wichtige Punkte vorab übermittelt.

Die am 11. Juni vorgelegte Stellungnahme bewertet den Entwurf der Bundesregierung anhand der drei wesentlichen Maßstäbe „Verbindlichkeit“, „Sachliche Dringlichkeit“ und „Wirkung auf das politische Umfeld“. Trotz Fortschritten sieht das Beratungsgremium der Bundesregierung weiterhin Spielraum für Verbesserungen.

Positiv wertet der Rat, dass die Bundesregierung das Nachhaltigkeitsmanagement stärken will. So wird etwa die Bedeutung des Staatsekretärausschusses für nachhaltige Entwicklung als hochrangiges Steuerungsgremium ausgebaut. Außerdem begrüßt der Rat, dass die statistische und politische Berichterstattung über den Stand der Strategie kontinuierlicher als bisher erfolgen soll. Auch der eingeleitete breite Konsultationsprozess zur Fortschreibung sei ein wichtiger Schritt.

Der Rat würdigt zudem, dass erstmals zwischen Zielen unterschieden wird, für deren Umsetzung die Bundesregierung zuständig ist und solchen, die von anderen Akteuren realisiert werden müssen. Dieses Prinzip dürfe jedoch nicht in einem „bürokratischen Verschiebebahnhof“ enden, sondern müsste zu einem ordnungspolitischen Prinzip der „Gemeinsamen Verantwortung bei unterschiedlicher Zuständigkeit“ ausgebaut werden.

Ein bedeutendes Defizit des Entwurfs sieht der Rat in fehlenden Überlegungen zum Aufbau von Arbeitskapazitäten, mit denen die Strategie vitalisiert werden kann. Es sei völlig klar, dass die Bundesregierung ihre Ansprüche an die Strategie mit den bisherigen Mitteln nicht erreichen könne. Der Rat regt hier eine Ergänzung an.

Zentrales Hilfsmittel für den Weg von der Theorie in die Praxis sind die Managementregeln der Nachhaltigkeit. Die Bundesregierung gibt diesen Regeln im Entwurf zwar Raum. Für wen oder was sie gelten sollten, gehe bis auf wenige Ausnahmen nicht aus dem Bericht hervor. Der Rat regt an, diese Regeln an konkreten Projekten – beispielsweise bei der öffentlichen Beschaffung – zu konkretisieren.

Ferner unterstreicht der Rat mit Nachdruck seine Auffassung, dass eine Bewertung der einzelnen Nachhaltigkeitsindikatoren mit roten, gelben und grünen Ampeln erforderlich ist. Diese Ampel-Bewertung könne einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den enormen Handlungsdruck in Sachen nachhaltiger Entwicklung in die Öffentlichkeit und in den politischen Betrieb zu transportieren. Der Rat hatte kürzlich eine Ampelbewertung der Indikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie auf der Grundlage des Indikatorenberichts 2006 vorgelegt, nach der rote und gelbe Ampeln überwiegen und deutlichen Handlungsbedarf signalisieren. An dem kritischen Bild ändern auch die neuen Zahlen des Fortschrittsberichts nichts.