18.08.2010
„Entscheidend ist der politische Wille“: Interview mit der Juristin Beate Rudolf zum neuen Menschenrecht auf Wasser
Fast 900 Millionen Menschen haben nach Angaben der Vereinten Nationen (UN) keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Mehr als 2,6 Milliarden Menschen müssen ohne sanitäre Einrichtungen auskommen. Ändern soll das eine Ende Juli von den UN angenommene Resolution, in der die Rechte auf sauberes Wasser und auf Sanitärversorgung als Menschenrechte anerkannt werden. Was es mit dieser Resolution auf sich hat und wo ihre Grenzen liegen, erklärt die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Berlin, die Juristin Prof. Dr. Beate Rudolf, im Interview.
Frau Prof. Rudolf, Sie befassen sich seit zwanzig Jahren mit Menschenrechten. Mit der Resolution haben die Vereinten Nationen Rechte anerkannt, die bereits zuvor existierten. Warum?
Was die Generalversammlung der UN getan hat, ist das Recht auf Wasser zu bekräftigen. Völkerrechtlich anerkannt war dieses Recht schon seit mehreren Jahren. Es lässt sich aus bestehenden Menschenrechten herleiten – aus dem Recht auf Leben etwa oder dem Recht auf Nahrung. Die UN-Resolution ist also zum Teil eine Bestätigung dessen, was bereits existierte. Sie ist nichtsdestotrotz wichtig, weil sie bestätigt, was die Völkerrechtswissenschaft schon lange sagt. Das ist die zentrale Botschaft.
Verhält es sich mit dem Recht auf Sanitärversorgung anders?
Das hatten die Staaten der Weltgemeinschaft zuvor in dieser Deutlichkeit noch nicht anerkannt – obwohl übrigens beide Rechte, das Recht auf Wasser und das Recht auf Sanitärversorgung, dieselben Wurzeln haben und eng miteinander verzahnt sind. Das Recht auf sauberes Wasser ist ja heute oft schon deshalb beeinträchtigt, weil es in vielen Ländern keine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung gibt, Menschen ungeklärtes Wasser aus Flüssen trinken müssen und daran erkranken. Ich hoffe, dass die Folgen mangelnder Sanitärversorgung durch die Resolution jetzt stärker in das öffentliche und politische Bewusstsein getragen werden.
Einklagbare Rechte ergeben sich aus der Resolution aber nicht.
Nein. Die Resolution der Generalversammlung ist eine reine Empfehlung. Sie entfaltet aus sich heraus keine Rechtswirkung. Aber sie bekräftigt die Rechte auf Wasser und Sanitärversorgung deutlich. Wichtig ist der politische Wille, der damit zum Ausdruck gebracht wird. Hier muss angesetzt werden, um diese Rechte durchzusetzen.
Werden nun in fünf oder zehn Jahren weniger Menschen Durst leiden?
Wenn die Staaten ihre Erklärung ernst meinen, dann ja. Sie haben schließlich ihren Willen bekundet, diese Rechte auf ihrer politischen Agenda nach oben zu rücken. Konkret bedeutet das zweierlei: Sie müssen erstens in der innerstaatlichen Politikgestaltung Prioritäten auf die Rechte auf Wasser und Sanitärversorgung setzen. Das betrifft etwa Entscheidungen darüber, wie viel des knappen Rohstoffs Wasser an die Landwirtschaft geht, wie viel an die Industrie. Solche Verteilungskonflikte müssen unter Beteiligung der Bevölkerung gelöst werden. Zweitens gilt diese Vorgabe für die Entwicklungszusammenarbeit. Auch hier müssen die Staaten diese Rechte jetzt vorrangig umsetzen und das Menschrecht auf Sanitärversorgung in Slums oder in abgelegenen Gebieten genauso in den Blick nehmen wie in reicheren Vierteln.
Ändert sich mit dem neuen Status etwas für die Menschen in Deutschland?
Nein. Das Recht auf Wasser ist bereits im deutschen Grundrechtsverständnis enthalten. Es leitet sich her aus dem aus Sozialstaatsprinzip und Menschenwürde fließenden Recht auf das überlebenswichtige Minimum, wie es das Bundesverfassungsgericht kürzlich in seiner Entscheidung zu den Hartz-IV-Sätzen zum Ausdruck gebracht hat. Insofern hat die Resolution etwas klargestellt, was in Deutschland schon gilt. Politisch relevant wird sie jedoch in der auch hierzulande geführten Diskussion um die Privatisierung der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Wenn der Staat die Gewährleistung dieser Rechte auf Private überträgt, muss er diese überwachen. Das ist quasi eine Sicherung, um die Menschen nicht hilflos der Privatisierung auszusetzen.
Die deutsche Bundesregierung hat sich für die internationale Anerkennung dieser Menschenrechte stark gemacht. Welches Motiv steckt dahinter?
Tatsächlich betrachtet die deutsche Politik wirtschaftliche und soziale Menschenrechte seit einigen Jahren nicht mehr als Menschenrechte zweiter Klasse, sondern hat die Bedeutung dieser Rechte erkannt. Sie weiß heute, dass sich Entwicklungs- oder Nachhaltigkeitsziele ohne sauberes Trinkwasser und ohne Sanitärversorgung nicht erreichen lassen. In ihrer Entwicklungszusammenarbeit legt die Bundesregierung daher seit einiger Zeit Schwerpunkte auf die Umsetzung dieser Rechte. Wichtig ist dabei, dass der Umsetzungsprozess selbst an Menschenrechten ausgerichtet wird. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der UN, den Inhalt dieser Rechte konkreter zu fassen, etwa durch Identifizierung guter Praxisbeispiele.
In der UN-Generalversammlung hat sich zwar kein Staat gegen die Annahme der Resolution ausgesprochen, immerhin 41 Staaten haben sich aber der Stimme enthalten, darunter Schweden, Großbritannien, Australien, die USA. Warum?
Ein Grund ist sicher, dass die Resolution eine wichtige Dimension ausblendet: Sie hebt in besonderer Weise die Pflicht zur internationalen Zusammenarbeit hervor, spricht aber nicht von der vorrangigen Pflicht jedes Staates gegenüber seiner eigenen Bevölkerung. Außerdem fürchten einige Regierungen, dass die Resolution Privatisierungen verbieten könnte. Diese Furcht ist zwar unberechtigt. Aber genau deshalb ist es nötig, weitere Überzeugungsarbeit zu leisten und zu zeigen, wie diese Rechte realisiert werden können, auch im Falle von Privatisierungen.
Als Rohstoff ist Wasser von geopolitischer Bedeutung. Kann die Resolution Konflikte und Kriege um Wasser mindern oder verhindern helfen?
Ich glaube, sie kann dazu beitragen, Konflikte um Wasser zu entschärfen – wenn die Staaten ihre Pflichten aus den Rechten ernst nehmen. Wenn sie also im Streit mit Nachbarstaaten um die Nutzung von Wasser Prioritäten setzen, die sich an Menschenrechten ausrichten. Ob die Staaten das dann tatsächlich tun, ist eine Frage des politischen Willens. Aber sie haben diesen Willen zumindest in der Resolution zum Ausdruck gebracht. Daran muss man sie messen.
Zur Person: die Menschenrechtlerin Prof. Dr. Beate Rudolf
Die Juristin Prof. Dr. Beate Rudolf steht seit Januar 2010 dem Deutschen Institut für Menschenrechte, Berlin, als Direktorin vor. Das Institut wurde im März 2001 auf Empfehlung des Deutschen Bundestages gegründet und informiert unter anderem über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland. Rudolf forscht seit zwanzig Jahren zu Grund- und Menschenrechten und war bereits als Rechtsvertreterin von Beschwerdeführern vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte tätig. Die Vizepräsidentin des Europäischen Juristinnenbundes (EWLA) ist Autorin zahlreicher Fachaufsätze zu Menschenrechtsfragen. 2007 gab sie im Frankfurter Peter-Lang-Verlag den Sammelband „Menschenrecht Wasser“ heraus.
Weiterführende Informationen
General Assembly adopts Resolution recognizing Access to clean Water, Sanitation as Human Right, by record vote of 122 favor, non against, 41 Abstentions. Zusammenfassung des Sitzungsablaufs der Abstimmung der UN-Generalversammlung. Mitteilung der Vereinten Nationen, 28.07.2010.
General Assembly declares access to clean water and sanitation is a human right. Meldung der Vereinten Nationen, 28.07.2010.
Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Kurzbiographie Prof. Dr. Beate Rudolf auf der Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
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