14.04.2010
Parlamentarier beginnen mit Nachhaltigkeitsprüfung neuer Gesetze
Der fraktionsübergreifende Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung beim Deutschen Bundestag überprüft ab sofort neue Gesetze und Verordnungen unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten. Die Beiratsmitglieder fassen ihre Einschätzung möglicher Folgen für die nachhaltige Entwicklung und die Ziele der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie jeweils in einer Stellungnahme zusammen, die dem Gesetz angehängt wird. Die Prüfung findet bereits vor der Ersten Lesung des Gesetzesentwurfs im Bundestag statt. Auf diese Vorgehensweise haben sich die Abgeordneten im Parlamentarischen Beirat während ihrer Sitzung am 24. März einvernehmlich verständigt. Der Beirat arbeitet auf Basis des Konsensprinzips. Völlig unumstritten ist der gewählte Weg unter den 22 Beiratsmitgliedern allerdings nicht.
Sie begrüße es zwar sehr, dass der Beirat sich nun in die Gesetzesfolgenabschätzung einbringen könne, sagt die Sprecherin der SPD-Fraktion im Parlamentarischen Beirat, die Abgeordnete Ingrid Arndt-Brauer. Dies sei eine klare Aufwertung des Gremiums. Sie kritisiert jedoch: „Die Prüfung setzt zu früh an. Wir müssen Gesetze beurteilen, die noch gar nicht in der endgültigen Fassung vorliegen.“ Nachträglich zum Entwurf eingebrachte Änderungsanträge blieben damit von der Nachhaltigkeitsprüfung unberührt. Das berge das Risiko, dass Gesetze „einen grünen Stempel bekommen, obwohl sie ihn nicht verdient haben“, so Arndt-Brauer.
Zufrieden mit der Prüfweise ist der Vorsitzende des Parlamentarischen Beirats, Andreas Jung. Die gefundene Einigung ermögliche „effektives und effizientes Arbeiten“, ohne das Gesetzgebungsverfahren aufzuhalten, sagt der Christdemokrat. Allerdings, schränkt Jung ein, müsse sich die Praxistauglichkeit der Nachhaltigkeitsprüfung noch erweisen. „Wir schauen uns die Ergebnisse nach einem halben Jahr an und bessern, wenn notwendig, nach“, so der Beiratsvorsitzende. Grundsätzlich werde nun jedes Gesetz und jede Verordnung durchleuchtet. In ihren Stellungnahmen würden die Parlamentarier aber „sicher häufig und richtigerweise zu dem Schluss kommen, dass ein Gesetz keine Relevanz für Nachhaltigkeit hat“.
Stellen die Abgeordneten fest, dass ein Gesetzentwurf nicht den Anforderungen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie entspricht, können sie dieses Manko in einer Stellungnahme vermerken und den federführenden Ausschuss auffordern, die Nachhaltigkeitslücken im weiteren Gesetzgebungsprozess zu schließen. Der Ausschuss muss zu dieser Kritik Stellung nehmen. Unbeabsichtigte Nebenwirkungen von Gesetzen auf die Nachhaltigkeitsstrategie, sagt Jung, mache die neue Prüfung „transparent und nachvollziehbar“. SPD-Sprecherin Arndt-Brauer wünscht sich zusätzlich Nachhaltigkeitsindikatoren in den Stellungnahmen des Beirats: „Indikatoren könnten klären, welche Nachhaltigkeitsaspekte im Gesetzesentwurf wie abgewogen wurden“, sagt sie.
Der Rat für Nachhaltige Entwicklung begrüßt die durch den Beirat aufgenommene Nachhaltigkeitsprüfung. In der Vergangenheit hatte sich das von der Bundesregierung berufene Beratungsgremium mit Nachdruck für diese neue Form der Gesetzesfolgenabschätzung eingesetzt. Der Nachhaltigkeitsrat steht in stetigem politischem Austausch mit dem Parlamentarischen Beirat. Sein Generalsekretär Günther Bachmann, nahm im Frühjahr als Gastreferent an einer Sitzungen des Beirats teil.
Nachhaltigkeitsprüfung neuer Gesetze und Verordnungen
Neue Gesetze und Verordnungen liegen den Mitgliedern des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung künftig nach Zuleitung des Regierungsentwurfes an den Bundesrat vor. Je zwei Fachpolitiker aus Regierungs- und Oppositionsfraktionen übernehmen die Nachhaltigkeitsprüfung. Bei besonders umfangreichen Gesetzen können Vertreter aller Fraktionen hinzugezogen werden. Im Anschluss an die Prüfung durch die Fachpolitiker stimmen sämtliche Beiräte über die Stellungnahme ab. Einzelne Mitglieder können Minderheitenvoten abgeben, wenn sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind. Die Stellungnahme wird dem Gesetzestext angehängt, analog zu der bereits unter jedem Gesetz aufgeführten Bürokratiekostenschätzung.
Die Bundesregierung hatte die Grundlagen für die Gesetzesfolgenabschätzung durch die Parlamentarier vor rund einem Jahr durch eine Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung möglich gemacht. Sie kam damit einer Verpflichtung aus dem Fortschrittsbericht zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von Ende 2008 nach.
Weiterführende Informationen
Informationen zum Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung auf der Website des Deutschen Bundestages.
Website Andreas Jung, CDU.
Website Ingrid Arndt-Brauer, SPD.
Nationale Nachhaltigkeitsstrategie. Informationen der Bundesregierung.
Für ein nachhaltiges Deutschland: Fortschrittsbericht 2008 der Bundesregierung zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Stand: Oktober 2008. [PDF, 3,2 MB]
Hauff begrüßt Kabinettsbeschluss zur Gesetzesfolgenprüfung. Aufwertung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Pressemitteilung des Rates für Nachhaltige Entwicklung, 27.05.2009.
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