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"Nachhaltigkeit heißt vor allem, über die momentane Nützlichkeit hinaus langfristig zu denken und entsprechend Zukunftsverantwortung zu übernehmen."

Alois Glück, Member of the Council

18.06.2009

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Strom-Biomasse soll künftig nur noch aus nachhaltigem Anbau kommen

Strom aus Biomasse wird nachhaltiger. Ab 1. Januar 2010 darf nur noch solche Energie aus Biomasse zu den Konditionen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vergütet werden, für die ausschließlich nachhaltig hergestellte Pflanzenöle verwendet werden. Mit seiner „Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung“ hat das Bundeskabinett kürzlich eine entsprechende Ergänzung des  EEG beschlossen.

„Mit dieser Verordnung“, sagte  Bundesumweltminister Sigmar Gabriel in Berlin, „setzen wir den Maßstab für die weitere Diskussion über eine nachhaltige Bioenergienutzung.“ Zugleich erhielten Anlagenbetreiber, die Pflanzenöl zur Stromerzeugung einsetzten, nun Planungssicherheit. Die Bundesregierung setzt mit der Verordnung einen Beschluss der Europäischen Union vom Dezember 2008 um. Die Verordnung bedarf allerdings noch der Zustimmung des Bundestages.

Zuvor hatte sich auch der Rat für nachhaltige Entwicklung für einen starken Nachhaltigkeits-Impuls bei der Nutzung von Biomasse ausgesprochen. Im April 2008 hatte das Beratungsgremium der Bundesregierung  in seinen Empfehlungen zum Schutz der Biodiversität (PDF, 373KB) gefordert, die Produktion aller erneuerbaren Energien einer Nachhaltigkeitsprüfung zu unterziehen: „Auch auf klimapolitisch motivierte Technologien müssen die harten Kriterien einer umfassenden Nachhaltigkeitsprüfung angewendet werden“, heißt es in dem Dokument. „Bei einem Zielkonflikt zwischen dem Schutz der Biodiversität und einer nachhaltigen Biomasse-Produktion sind besonders die langfristigen Folgen abzuschätzen und Lösungen zu entwickeln, die beide Ziele integrieren.“ Erste Entwürfe für Regelungen zum nachhaltigen Anbau von Biomasse hatte die Bundesregierung 2007 vorgelegt.

Die Neuregelung sieht vor, dass bei der Herstellung flüssiger Biomasse wie etwa Raps-, Palm- oder Sojaöl nachweisbar 35 Prozent weniger Kohlendioxid (CO2) freigesetzt werden müssen als bei fossilen Energieträgern. Nur dann werden die Pflanzenöle nach dem EEG vergütet. Bis zum 2018 soll dieser CO2-Faktor schrittweise auf 60 Prozent erhöht werden.

Zudem dürfen die Pflanzen nicht auf Flächen mit hohem biologischem Wert wie etwa in Regenwäldern oder Feuchtgebieten, angebaut werden, erklärte das Bundesumweltministerium. Beim Thema Biodiversität geht der Rat für Nachhaltige Entwicklung in seinen Forderungen noch einen Schritt weiter: „Deutschland sollte die Aushandlung eines Protokolls über Bioenergie im Rahmen der UN-Konvention über biologische Vielfalt, analog dem Internationale Protokoll über die biologische Sicherheit, initiieren“, heißt es in den Biodiversitätsempfehlungen.

Weiterführende Informationen

Entwurf „Biomassestrom-
Nachhaltigkeitsverordnung“


RNE-Empfehlungen „Schutz der Biodiversität heißt aktuell: Biomasse-Produktion nachhaltig machen“ (PDF, 373KB)

Diese Empfehlungen des Rates können Sie ebenfalls mithilfe eines Online-Formulars kostenlos als Broschüre bestellen.

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