Direkt zum Inhalt springen

"Nachhaltigkeit als Leitidee im Handeln braucht bessere Bildung als Basis, dazu mehr Aktionspartnerschaften und Praxisbeispiele, lokal, regional und international."

Walter Hirche, Mitglied des Rates

Mehr Pressemitteilungen zum Thema : Lebensstile | Strategie | Energie | Wirtschaft 

Umfassende Nachhaltigkeitsreform in der öffentlichen Beschaffung gefordert

Rat für Nachhaltige Entwicklung legt der Bundesregierung Empfehlungen vor

Berlin, 21. Mai 2008 - Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur Modernisierung des Vergaberechts, den die Bundesregierung heute gefasst hat, fordert der Rat für Nachhaltige Entwicklung eine umfassende Nachhaltigkeitsreform der öffentlichen Beschaffung. Dafür legt der Rat sechs konkrete Empfehlungen vor. Mit einem Volumen von etwa 360 Milliarden Euro, das sind etwa 17 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, spielt die öffentliche Hand eine bedeutende volkswirtschaftliche Rolle in wichtigen Märkten für Güter und Dienstleistungen.

„Solange diese Ausgaben nicht explizit und nachprüfbar an Kriterien der Nachhaltigkeit ausgerichtet werden, besteht die Gefahr, dass der Steuerzahler doppelt zahlt“, sagt Dr. Volker Hauff, Vorsitzender des Rates für Nachhaltige Entwicklung. „Zum einen entstehen Kosten, wenn Einsparmöglichkeiten und Effizienz nicht beachtet werden, zum anderen wenn die ökologische und soziale Zeche zu zahlen ist, die aus Fehlentscheidungen folgt. Eine Vergabepraxis nach dem Motto ‚Geiz ist geil’ führt zwangsläufig in die Sackgasse und sendet die falschen Signale aus.“

Der Rat kritisiert die lediglich minimalistische, formale Rechtsumsetzung der EU-Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung. Er empfiehlt neben der Umsetzung der europäischen Richtlinie einen umfassenden Ansatz, der auch zur Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands beiträgt. Er regt an, die mögliche CO2-Einsparung etwa im Bereich öffentlicher Liegenschaften vollständig zu realisieren. Er regt drittens an, eine exemplarische Nachhaltigkeitsprüfung durchzuführen, um Vorteile der nachhaltigen Beschaffung deutlich zu machen. Vorgeschlagen werden konkret die Güter Papier, Dienstwagen oder Heizenergie bei Liegenschaften. Der Nachhaltigkeitsrat regt ferner an, den Anteil von Produkten im Sinne der nachhaltigen Beschaffung in den Jahresberichten des Bundesrechnungshofes zu bewerten. Außerdem könnte die Bundesregierung, einen „Beauftragten für Nachhaltigkeit“ in der öffentlichen Beschaffung benennen. Um Transparenz zu gewährleisten, empfiehlt der Rat der Bundesregierung, regelmäßig einen Bericht zur gesellschaftlichen Verantwortung der öffentlichen Beschaffung, einen Nachhaltigkeitsbericht, zu erstellen.

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung weist als positives Beispiel auf die Niederlande hin, wo sich die Regierung bis 2020 das Ziel gesetzt hat, 100 Prozent der öffentlichen Beschaffung nachhaltig zu gestalten. Dieses ambitionierte und messbare Ziel geht über die Vorgaben der Europäischen Union weit hinaus.

Diese Empfehlungen des Rates können Sie ebenfalls mithilfe eines Online-Formulars kostenlos als Broschüre bestellen.

Suchen

Rat für Nachhaltige Entwicklung

Rat für Nachhaltige Entwicklung
Geschäftsstelle c/o GIZ
Dr. Günther Bachmann
Potsdamer Platz 10
10785 Berlin
Tel.: 030/408190-122
Fax: 030/408190-125
E-Mail: guenther.bachmann@
nachhaltigkeitsrat.de

Web: www.nachhaltigkeitsrat.de

Pressekontakt

Rat für Nachhaltige Entwicklung
Geschäftsstelle c/o GIZ
Katja Tamchina
Potsdamer Platz 10
10785 Berlin
Tel.: 030/408190-233
Fax: 030/408190-22233
E-Mail: katja.tamchina@
nachhaltigkeitsrat.de