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"Die Weltgemeinschaft ist seit 1992 der nachhaltigen Entwicklung verpflichtet – jedes einzelne Land für sich, aber auch gemeinsam, müssen wir dieses Versprechen umsetzen."

Dr. Ursula Eid, Mitglied des Rates

05.09.2007

Nachhaltigkeitsstrategie stärken – Verbindlichkeit steigern

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung hat anlässlich der anstehenden Überarbeitung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie eine erste Empfehlung an die Bundesregierung gerichtet. Der Rat erneuert darin die bereits zur Erstveröffentlichung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ausgesprochenen Empfehlungen und ergänzt sie um wichtige Grundsätze.Im Vorfeld der im Jahr 2002 aufgelegten deutschen Nachhaltigkeitsstrategie empfahl der Rat, den damit eingeleiteten Modernisierungsprozess auf eine breite gesellschaftliche Basis zu stellen und die internationale Perspektive einer nachhaltigen Entwicklung nicht zugunsten einer nationalen Nabelschau aus dem Blick zu verlieren. Der Rat sprach sich damals zudem dafür aus, neben qualitativen Zielen auch quantitative Indikatoren in die Strategie aufzunehmen. Dahinter stand und steht die Überzeugung, dass sich nur managen lässt, was messbar ist. Unter der Überschrift „Wirksamer durch mehr Verbindlichkeit“ erneuert der Rat in einem Schreiben an die Bundesregierung diese Empfehlungen. Das sei nötig, da sie bislang nicht überall Eingang in die politische Praxis fanden, wodurch die Nachhaltigkeitsstrategie in vielen Punkten wirkungslos blieb. Als Beleg dafür wertet der Rat den kürzlich vom Statistischen Bundesamt vorgelegten Indikatorenbericht zur nachhaltigen Entwicklung. Die weiterhin aktuellen Grundsätze aus dem Jahr 2002 werden nun um vier weitere Empfehlungen ergänzt. Um die Wirksamkeit der Nachhaltigkeitsstrategie zu steigern, empfiehlt der Rat erstens, deren Verbindlichkeiten zu stärken. Bei der Strategie-Fortschreibung müssten daher die einzelnen Verantwortlichkeiten für Ziele und Maßnahmen deutlicher benannt werden. Das gelte für die Arbeitsteilung innerhalb der Regierung und des föderalen Systems und zwischen Regierung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Zielbenennung und -zuschreibung allein reichten als Nachhaltigkeitspolitik jedoch nicht aus. Der Rat empfiehlt daher zweitens, einen öffentlichen Monitoring- und Controllingprozess zu etablieren. Damit ließe sich feststellen, ob die aktuellen Entwicklungen im Zielkorridor liegen oder ob Nachsteuerungsbedarf besteht. Dieses zu etablierende „Management der öffentlichen Dinge“ müsse sich gleichermaßen auf Entwicklungen und Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft richten. Die Bundesregierung könnte mit diesem Mehr an Verbindlichkeit dem Eindruck entgegentreten, bei ihren Erklärungen handele es sich lediglich um Absichtserklärungen ohne den wirklichen Willen zur Zukunftsgestaltung. Zielkonflikte zwischen Wirtschaft und Gesellschaft werden auf diesem verbindlicheren Pfad nicht ausbleiben. Der Rat empfiehlt daher drittens, Konflikte von grundsätzlicher Bedeutung offen anzusprechen, um danach Wege zu suchen, wie sie entschärft oder sogar gelöst werden könnten. Klar sei, dass sich nicht jeder Konflikt auflösen lasse und es neben Gewinnern auch Verlierer geben werde. Wer Zielkonflikte aber anspreche, lege die Voraussetzung für Lösungen und vermeide zudem absehbare Enttäuschungen. Viertens empfiehlt der Rat der Bundesregierung, in der Nachhaltigkeitsstrategie den neuen Herausforderungen und Lernprozessen zur nachhaltigen Entwicklung gezielt Raum zu geben. Das sei eine wichtige Voraussetzung für einen nachhaltigen Entwicklungspfad und betreffe die Bildungspolitik in ihrer gesamten Breite. Auch die Nachhaltigkeitspolitik selbst dürfe sich diesem ständigen Dazulernen nicht verschließen. Deren Beurteilung durch ausländische Experten, die in einem Peer Review einen informierten, aber unabhängigen Blick auf die Wirksamkeit der deutschen Nachhaltigkeitspolitik werfen, könnte dazu einen wichtigen Beitrag leisten.